Die Kreishandwerkerschaft ist Partner und Erfüllungsorgan der Innungen in vielen wichtigen Fragen.
die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerkes sowie die gemeinsamen Interessen der Innungen ihres Bezirkes wahrzunehmen
- die Behörden zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen
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Abgabe von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange zu Gewerbegebieten, Bebauungs- und Flächennutzungsplänen
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Vertretung der örtlichen Handwerkspolitik
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Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und unlauteren Wettbewerb
die Innung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen
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bei der Förderung des Gemeingeistes und der Berufsehre der Innungsmitglieder
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bei Versammlungen und Schulungsmaßnahmen unterstützen
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Überwachung der Berufsausbildung
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Unterstützung bei den Gesellenprüfungen
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Öffentlichkeitsarbeit (Medien, Messen, Gesellenfreisprechung, Repräsentation...)
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Obermeister und Vorstände unterstützen,
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Organisation von Vortragsveranstaltungen einschließlich Referenten
Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Innungen zu schaffen oder zu unterstützen
die Geschäfte der Innungen auf deren Ersuchen zu führen
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Errichtung und Unterhaltung einer Geschäftsstelle
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Rundschreiben an Innungsmitglieder
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Führung des gesamten Schriftverkehrs für die Innung (Mitgliederbewegung, Anfragen, Beschwerden, Grüße, Protokolle, usw.)
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Finanzverwaltung (Beitragsveranlagung, Mahnung, Rechnungswesen, Buchung, Jahresrechnung, Haushaltsplanung)
Durchführung von Schulungsmaßnahmen
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Weiterbildung
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Meisterausbildung
Beratung der Innungsmitglieder
Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben der Kammer im Landkreis
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Gutachten, Stellungnahmen, Zustimmungen bei Bauvorhaben und ABM, Mitarbeit in Fördergremien und sonstigen Arbeitskreisen usw.
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Übernahme von Kammeraufgaben im Landkreis und Zuarbeit zur Führung der Lehrlingsrolle, der Handwerksrolle, zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, zur Organisation der Gesellenprüfungen usw.