Dienstleistungen der Kreishandwerkerschaft

Die Kreishandwerkerschaft ist Partner und Erfüllungsorgan der Innungen in vielen wichtigen Fragen.

 

 die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerkes sowie die gemeinsamen Interessen der Innungen ihres Bezirkes wahrzunehmen

  • die Behörden zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen
  • Abgabe von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange zu Gewerbegebieten, Bebauungs- und Flächennutzungsplänen

  • Vertretung der örtlichen Handwerkspolitik

  • Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und unlauteren Wettbewerb

 

 die Innung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen

  • bei der Förderung des Gemeingeistes und der Berufsehre der Innungsmitglieder

  • bei Versammlungen und Schulungsmaßnahmen unterstützen

  • Überwachung der Berufsausbildung

  • Unterstützung bei den Gesellenprüfungen

  • Öffentlichkeitsarbeit (Medien, Messen, Gesellenfreisprechung, Repräsentation...)

  • Obermeister und Vorstände unterstützen,

  • Organisation von Vortragsveranstaltungen einschließlich Referenten

 

 Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Innungen zu schaffen oder zu unterstützen

  • Versorgungswerk, Versicherungsberatung, Abschluss von Rahmenverträgen

 

 die Geschäfte der Innungen auf deren Ersuchen zu führen

  • Errichtung und Unterhaltung einer Geschäftsstelle

  • Rundschreiben an Innungsmitglieder

  • Führung des gesamten Schriftverkehrs für die Innung (Mitgliederbewegung, Anfragen, Beschwerden, Grüße, Protokolle, usw.)

  • Finanzverwaltung (Beitragsveranlagung, Mahnung, Rechnungswesen, Buchung, Jahresrechnung, Haushaltsplanung)

 

 Durchführung von Schulungsmaßnahmen

  • Weiterbildung

  • Meisterausbildung

 

 Beratung der Innungsmitglieder

  • Tarifrecht

  • Arbeitsrecht

  • wirtschaftliche Angelegenheiten - Betriebswirtschaft

  • allgemeine Rechtsberatung

  • Existenzgründung

 

 Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben der Kammer im Landkreis

  • Gutachten, Stellungnahmen, Zustimmungen bei Bauvorhaben und ABM, Mitarbeit in Fördergremien und sonstigen Arbeitskreisen usw.

  • Übernahme von Kammeraufgaben im Landkreis und Zuarbeit zur Führung der Lehrlingsrolle, der Handwerksrolle, zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, zur Organisation der Gesellenprüfungen usw.