Verordnung zur Styropor(HBCD)-Entsorgung verabschiedet

Köln, 16. Juni 2017

Das Bundeskabinett hat am 7. Juni 2017 die POP-Entsorgungs-Verordnung verabschiedet. Diese regelt die Entsorgung von Abfällen, die persistente organische Schadstoffe (POP) – wie zum Beispiel Hexabromcyclododecan (HBCD) – enthalten. Im letzten Jahr hatte die Einstufung von HBCD-Wärmedämmplatten als gefährlicher Abfall zu Entsorgungsengpässen geführt. Durch eine Änderungsverordnung zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Ende Dezember 2016 wurde diese Regelung für ein Jahr ausgesetzt. Die Bundesregierung hatte seinerzeit zugesichert, während dieses „Moratoriums“ gemeinsam mit den Ländern eine dauerhaft tragfähige Lösung der Überwachung und Entsorgung von allen POP-haltigen Abfällen zu suchen, ohne dass eine Einstufung als gefährlicher Abfall vorgesehen ist.

ZVDH federführend
Als Mitinitiator der AG EHDA Aktionsgemeinschaft „Sichere und fachgerechte Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoff-Abfällen“ und gemeinsam mit dem Industrieverband Hartschaum (IVH) hat der ZVDH federführend in intensivem Kontakt zu Bundes- und Landesministerien die Entwicklung der Verordnung begleitet und einen erfolgreichen Beitrag zur Problemlösung geleistet. Gemeinsam mit der AG EHDA wurde eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf erarbeitet. Parallel dazu hat der ZVDH in einer eigenen Stellungnahme einige Kernforderungen formuliert, die in der Verordnung berücksichtigt wurden:

  • Aufhebung der geplanten Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung, durch welche die Ausnahme für HBCD wieder aus der Abfallverzeichnisverordnung gestrichen worden wäre.

  • Änderung der AVV insofern, als dass die Einstufung aller POP-haltigen Abfälle als gefährliche Abfälle entbehrlich ist.

  • Das Nachweisverfahren zur Sammelentsorgung wird fortgeführt und damit der praktische Umgang mit Übernahmescheinen sowie Befreiung des Sammlers von sonstigen Nachweispflichten beibehalten.

  • Die 20 t-Massegrenze wird aufgehoben und eine Ausnahmeregelung aufgenommen, wie sie nunmehr über den Sammelentsorgungsnachweis vorgesehen ist.

  • Verwendung eindeutiger Definitionen z.B. Getrenntsammlung, Verbundstoffe; hier Neuaufnahme der XPS- und EPS-Dämmstoffe mit Bitumen- und PU-Kleber-Anhaftungen.

 

Bundesrat muss noch zustimmen
Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, die Entscheidung fällt voraussichtlich am 7. Juli 2017. Laut Bundesumweltministerium werden die Länder der Verordnung zustimmen, sodass diese noch im Sommer 2017 in Kraft treten kann. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks erklärte: „Die Verordnung führt zu einer dauerhaften Lösung. Wir schaffen die Grundlage dafür, dass die Entsorgungspreise gerade für Dämmstoffe mit HBCD langfristig stabil bleiben. Gleichzeitig ist garantiert, dass solche und andere Abfälle, die POP enthalten, dauerhaft sicher und umweltverträglich entsorgt werden und dies auch gründlich überwacht werden kann.“ Die Preisentwicklung wird vom ZVDH weiterhin kritisch beobachtet.