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Erfolg bei einer Bürokratiebekämpfung

07. 05. 2019

Hier ein Beispiel der erfolgreichen Bürokratiebekämpfung durch eine Verbandsarbeit

der Innungsgemeinschaften. Wenn auch langwierig und mühsam, zeigt es doch,

dass durch die Verbandsarbeit etwas erreicht werden.

 

 

Zur Historie:

Im Mai 2016 wurde die Energie- und Stromsteuertransparenzverordnung (EnSTransV) verabschiedet. Ziel dieser Verordnung war es, relevante Energie- und Stromsteuererstattungen transparent zu veröffentlichen. Die Relevanz war lt. EU-Vorgabe bei einer Erstattungshöhe von >200.000,- € im Einzelfall gegeben.

 

Trotzdem führte der deutsche Verordnungsgeber eine bußgeldbewehrte Meldepflicht für alle Erstattungen ab 0,- €ein. Besonders irrsinnig wurde diese Regelung, da die Meldung an denjenigen erfolgen musste, der die Erstattung vorgenommen hatte, nämlich das zuständige Hauptzollamt. Bundesweit waren von dieser neuerlichen Bürokratie auch mehrere zehntausend Handwerksbetriebe betroffen (z.B. Bäcker, Fleischer, Tischler, Metallbauer)

 

Aus diesem Grund sandten wir im Oktober 2017 eine Petition an den deutschen Bundestag, mit der Aufforderung, diesen Irrsinn zu beenden.

Mit Schreiben vom 25. April 2019 erhielten wir vom Petitionsausschuss die Information, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht hat, der u.a. die Meldepflicht, analog der europäischen Vorgabe, auf >200.000,- € im Einzelfall beschränkt. Diese Regelung soll ab dem 1. Juli 2019 greifen. Damit war unsere Petition erfolgreich und wir haben dazu beitragen können, dass unsere Handwerksbetriebe wieder entlastet werden!

 

 

 

 
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