Petition Bundestag

22. 05. 2015

Nach § 133 der Insolvenzordnung hat der Insolvenzverwalter unter gewissen Umständen das Recht, erhaltene Rechnungsbeträge für ordnungsgemäß erfüllte Aufträge in einem Zeitraum von 10 Jahren (!!!!) zurück zu fordern. Diese Reglung ist mittelstandsfeindlich und der Sache nicht dienlich. Uns liegen Beispiele vor, bei denen gesunde Firmen unberechtigter Weise Opfer dieser Reglung geworden sind. Aus diesem Grunde haben wir eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, welche nun veröffentlicht ist.

Jeder hat die Möglichkeit, diese Petition zu unterstützen und mitzuzeichnen. Sie finden die Petition unter folgendem Link:

 

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_03/_30/Petition_58244.html

 

Bite unterstützen Sie diese Petition durch Ihre Mitzeichnung.