Berufskraftfahrerqualifikation im Handwerk
14. 04. 2014
Seit 2009 unterliegen Handwerksbetriebe, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen einsetzen, potenziell den Bestimmungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und den damit zusammenhängenden Grund- und Weiterqualifizierungspflichten.
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